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AGB

1. Allgemeines

Lieferungen und Leistungen erfolgen von der Firma dentacom Martin Röll ausschließlich zu diesen Vertragsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma dentacom Martin Röll schriftlich bestätigt werden.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine persönliche, schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch den Vertragspartner.

 

3.1 Preise

Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise und gelten zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Lager, jedoch ausschliesslich Verpackungs- und Versandkosten, die der Auftraggeber trägt. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die dentacom Martin Röll berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.

 

3.2 Hotline

dentacom Martin Röll unterhält eine Support-Telefonnummer, welches dem Kunden beim Auftreten von Störungen als erste Anlaufstelle dient.

3.3 Störungsbehebung

Beim Auftreten von Störungen leitet dentacom Martin Röll durch Fernunterstützung oder Unterstützung vor Ort die erforderlichen Massnahmen zur Störungsbehebung ein. Diese dienen der Diagnose der Störung, der Definition der geeigneten Lösung sowie der Störungsbehebung selbst. Es wird dabei wie folgt vorgegangen:

Fernunterstützung: Beim Auftreten von Störungen wird in erster Linie versucht, die Störung mittels Fernunterstützung zu beheben. Steht ein System für den Fernzugriff nicht zur Verfügung oder kann die Störung nicht via Telefonsupport innerhalb nützlicher Frist behoben werden, ist eine Unterstützung vor Ort notwendig.
Unterstützung vor Ort: Lassen sich Störungen nicht über die Fernunterstützung oder per Telefon beheben, erfolgt eine Unterstützung vor Ort. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der dadurch verursachte Aufwand durch die Wartungsgebühr nicht abgegolten und wird gesondert in Rechnung gestellt.

 

3.4 Datensicherheit

a) Vor der Durchführung von Mängelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder Serviceleistungen erstellt der Käufer Sicherungskopien aller von ihm genutzten Programme und Daten in eigener Verantwortung auf externen Datenspeichern. dentacom Martin Röll übernimmt keinerlei Haftung für etwaigen Datenverlust und deren Folgeschäden.

b) Es besteht keine Verpflichtung der Firma dentacom Martin Röll, den Käufer vor Beginn der Arbeiten auf den möglichen Datenverlust oder anzufertigende Sicherungskopien hinzuweisen.

 

4. Gewährleistungsbestimmungen

Die dentacom Martin Röll tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von der dentacom Martin Röll für den Kunden durchzuführen sind, werden gemäß der jeweils gültigen Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Kraft. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm mitteilt.

 

5. Haftung

Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Firma dentacom Martin Röll verursacht wurde.

 

6. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen – gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt – befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

7. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma dentacom Martin Röll 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen zu unterrichten.

8.3 Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstands durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

 

9. Schadenersatz bei Vertragsverletzung

Die Firma dentacom Martin Röll macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.

 

10. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

11. Schlussbestimmungen

Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.


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